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Urlaubsbilder – aber sicher! 5 Tipps was, wo und wann nicht fotografiert werden sollte!

Es ist Reisezeit. Und zum Reisen gehört es, jede Menge Fotos zu machen. Vom Erlebten und Gesehenen. Für eigene Erinnerungen, zum Illustrieren von Erzählungen und natürlich auch, um Bilder im Netz hochzuladen und um sie kommerziell zu nutzen. Vor allem hierfür sind viele Reisende auf der Suche nach dem perfekten Reise- oder Urlaubsbild. Aber Vorsicht – andere Länder, andere Sitten. Schnell kann es nach dem Urlaub für die reisenden Fotografen, bei unerlaubter Nutzung der Fotos, zu Ärger kommen. Copytrack hat hier die 5 wichtigsten Tipps zusammengetragen, worauf beim Fotografieren unterwegs zu achten ist.

1. Tipp "Nur bedingt: Fotos von Personen"

Egal ob Fotos von Personen am Strand von Italien, vor Sehenswürdigkeiten in Japan oder Märkten von Ureinwohnern in Südamerika aufgenommen werden – in den meisten Ländern dieser Welt gibt es Gesetze, die Menschen vor Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Die kann bereits die Aufnahme von Personen, insbesondere in privaten oder sogar intimen Situationen verbieten. Zudem untersagen manche Länder die Veröffentlichung von Personenfotografien selbst wenn es eigentlich zulässig war, das Foto zu machen. Das deutsche Kunsturhebergesetz dürfte mit dem Recht am eigenen Bild zumindest für Europa den strengsten Maßstab anlegen. Generell gilt jedoch, dass man Personenfotos nur mit gewissen Fingerspitzengefühl anfertigen sollte. Wer die Fotos im großen Stil verbreiten will, fragt, wenn es nicht ganz unmöglich ist, zudem nach dem Einverständnis des Abgebildeten.

Mann schaut fröhlich auf Mobiltelefon

2. Tipp "Achtung beim Ablichten von Kindern"

Besonders vorsichtig sollte sein, wer Minderjährige fotografieren möchte. Es bedarf stets dem Einverständnis der Eltern, will man das Foto eines Kindes veröffentlichen oder sogar kommerziell nutzen. Auch das Mädchen oder der Junge selbst muss gefragt werden, wenn sich das Mädchen oder der Junge über die Tragweite der eigenen Entscheidungen bewusst ist. Das bedeutet, dass etwa ab dem siebten Lebensalter Kinder nach ihrem Einverständnis gefragt werden müssen. Ein Gericht in Großbritannien entschied beispielsweise, dass ein Kind, das nicht in die Veröffentlichung der Fotografie eingewilligt hat, selbst dann in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt ist, wenn seine Eltern bei der Erstellung der Fotografie anwesend waren. Doch nicht nur Kinder, natürlich auch Jugendliche, die über eine gewisse Einsichtsfähigkeit verfügen, dürfen bestimmen, inwiefern Bilder von ihnen gemacht und veröffentlicht werden können. Ab einem gewissen Alter ist hier die Einwilligung der Eltern jedoch nicht mehr notwendig. Da dieses aber variieren kann, sollte man auf Nummer sicher gehen und auch die Eltern vor der Veröffentlichung fragen.

3. Tipp "Vorsicht: Nicht jede Sehenswürdigkeit darf abgelichtet werden"

Vorsichtig sollte auch der sein, der meint, überall fröhlich herum knipsen zu dürfen. Besser ist es, sich im Vorfeld zu informieren, ob es wirklich erlaubt ist, jede Sehenswürdigkeit uneingeschränkt zu fotografieren. Ein beliebtes Beispiel ist der beleuchtete Eiffelturm bei Nacht. Das Wahrzeichen von Paris kann zwar nachts abgelichtet, jedoch dürfen die Bilder anschließend nicht veröffentlicht werden, da die Lichtinstallation urheberrechtlich geschützt ist. Auch wenn es eher ein theoretisches Problem sein dürfte, gilt dennoch, wer das Verbot der Veröffentlichung ignoriert, riskiert in Haftung genommen zu werden. Die in Deutschland bekannte Panoramafreiheit, die den Fotografierenden erlaubt urheberrechtlich geschützte Objekte im öffentlichen Raum abzulichten und zu veröffentlichen, ist in Frankreich  nicht gültig.

Zu weiteren Orten, an denen sehr spezielle Vorschriften gelten, zählen auch Museen und Kirchen. So sind im Van-Gogh-Museum in Amsterdam Fotos verboten. Dadurch sollen die Exponate vor Blitzlichtgewitter geschützt werden. Auch in der Sixtinischen Kapelle und dem Petersdom im Vatikan herrscht ein striktes Fotoverbot. Es ist daher empfehlenswert, sich an der Museumskasse nach Aushängen umzuschauen oder direkt zu erfragen, ob das Fotografieren erlaubt ist. Neben Kirchen und Museen gibt es auch Einschränkungen und Verbote beim Fotografieren von Kasernen oder andere Militäranlagen. Vor jeder Reise empfiehlt sich daher ein Blick in die Reise- und Sicherheitsweise des Auswärtigen Amts.

4. Tipp „Bildverbot in Religionen“

Auch bei einer Reise in ein Land mit buddhistischen oder islamischen Glaubensgemeinschaften sollte man sich vorab gut informieren. Häufig wird es als Frevel empfunden, wenn Heiligenabbildungen und Statuen fotografiert werden. In Thailand ist es beispielsweise absolut verboten, den Smaragd-Buddha (Wat Phra Kaew) zu fotografieren – er ist einfach zu heilig. Tatsächlich ist er sogar so heilig, dass ihn nur der König berühren darf. In arabischen Ländern nicht erlaubt, Fotos von den Palästen der Herrscherfamilie sowie der Herrscherfamilie selber zu machen. Zudem verbietet der Islam beispielsweise die bildliche Darstellung von Menschen und Tieren. Die Auslegung des Bildverbots unterscheidet sich jedoch in den einzelnen Ländern und Regionen stark, so reicht dieses von der grundsätzlichen Ablehnung bis zur eingeschränkten Genehmigung. Auch wenn das islamische Bildverbot nicht überall mehr eine große Rolle spielt, sollte man es aber im Hinterkopf behalten und sicherheitshalber um Erlaubnis fragen, bevor man fotografiert. Vor allem in abgelegenen und religiös stärker geprägten Orten beachten nämlich viele Moslems nach wie vor das Bildverbot.

5. Tipp "Achtung bei Fotos vom Urlaubsschmaus"

Sind die kulinarischen Köstlichkeiten im Urlaub als besonders appetitliches Kunstwerk angerichtet, ist es verlockend, ein Foto in soziale Netzwerke hochzuladen, um die Zuhausegebliebenen neidisch zu machen. Doch Vorsicht, in sehr seltenen Fällen und bei besonders aufwändig gestaltetem Essen, muss der Koch als Urheber des Kunstwerks respektiert werden. In solchen Fällen ist das Fotografieren von Essen verboten. Auch hier gilt, dass grundsätzlich immer um Erlaubnis gefragt werden sollte, bevor man einen Urlaubsschnappschuss schießt – und zwar weltweit.

© COPYTRACK | Andrea Feustel

 

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