Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung

Sie haben (unbewusst) fremde Bilder auf Ihrer Website verwendet? Erfahren Sie, wie Sie bestmöglich mit den resultierenden Folgen daraus umgehen.

Immer wieder kommt es vor, dass Internet-Nutzern eine Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung ins Haus flattert. Dabei wollten die Betroffenen zumeist nur ihre Website, ihren Webshop oder das Social-Media-Profil mit hochwertigem Content in Form von Bildern bestücken. Doch wer dabei ohne Nutzungsrechte fremde Bilder verwendet, die er oder sie im Internet gefunden hat oder den Urheber nicht nennt, verstößt damit gegen das Urheberrecht.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was bei einer Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung rechtlich zu beachten ist, welche Kosten und Strafen drohen und wie Sie bestmöglich darauf reagieren.

Inhaltsverzeichnis:

► Häufigkeit von Abmahnungen

► Sie haben eine Abmahnung erhalten?

► Kosten und Strafen

► Eigene Abmahnung versenden

Fremde Bilder für eigene Website genutzt

Abmahnungen kommen häufig vor

Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung zu erhalten, ist gar nicht einmal so selten. Diese können durch Privatpersonen, Bildagenturen oder vom Anwalt des Bildrecht-Inhabers zugestellt werden – und zwar per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch. Zwar treten in diesem Bereich hin und wieder auch Missverständnisse auf, aber oftmals sind Abmahnungen rechtlich begründet. Das liegt daran, dass der Irrglaube besteht, dass Bilder, die man z.B. über die Google-Suche im Internet finden kann, auch frei nutzbar sind. Doch auch wenn ein Download per Copy & Paste schon in wenigen Sekunden möglich ist, dürfen fremde Bilder in der Regel nicht einfach so verwendet werden.

Abmahnung einfach erklärt

Eine urheberrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Verfahren, das sowohl für den Geschädigten als auch für den Schädiger die kostengünstigste Variante ist, die unerlaubte Bildnutzung zu klären. Der Urheber hat dabei nicht nur Anrecht auf die Beseitigung seines Bildes von der fremden Website sowie eine zukünftige Unterlassung, sondern auch auf Schadensersatz. Daher einigen sich die Parteien im Normalfall auf eine Zahlung, z. B. in Form einer Nachlizenzierung der Bilder.

Für den Schädiger ist eine Abmahnung zudem eine Warnung, durch die er auf eine begangene Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht wird. Der positive Effekt dabei ist, dass er das Risiko einer gerichtlichen Verurteilung umgeht. Da bei einem regulären Verfahren Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, die von den Beteiligten zu tragen wären, ist eine Abmahnung die günstigste Lösung für beide Parteien.

Mögliche Bestandteile einer AbmahnungErläuterung
Mitteilung über RechtsverstoßDer Schädiger wird explizit auf die unerlaubte Bildnutzung aufmerksam gemacht und wo diese stattfindet
Aufforderung zur BeseitigungDer Rechteinhaber kann vom Verletzer einfordern, dass er das verwendete Bild umgehend von seiner Website/aus seinem Profil entfernt
UnterlassungserklärungIst der Hauptbestandteil: Hiermit verpflichtet sich der Schädiger dazu, sein rechtswidriges Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Ansonsten droht eine Vertragsstrafe
AuskunftserklärungDer Schädiger muss dem Rechteinhaber wahrheitsgemäß Auskunft darüber erteilen, wo und seit wann er dessen Bilder genutzt hat
SchadensersatzforderungBei entstandenem wirtschaftlichen Schaden kann der Rechteinhaber Schadensersatz ansetzen, meist in Form einer Nachlizenzierung seiner Bilder
FristsetzungIn der Regel erhält der Schädiger 1 – 2 Wochen Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren

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Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, besteht zwar kein Grund zu übermäßiger Panik, ernst nehmen sollten Sie diese aber trotzdem. Denn sowohl bei Copytrack als auch bei anderen Experten für die Durchsetzung von Bildrechten hilft es nicht, eine Abmahnung zu ignorieren und darauf zu hoffen, dass sich die Sache von alleine klärt oder in Vergessenheit gerät. Auch wenn die Urheberrechtsverletzung womöglich nicht bewusst geschehen ist, schützt es nicht vor den Ansprüchen des Fotografen. Je länger Sie nicht reagieren, desto teurer kann es am Ende werden.

Ruhe bewahren und Vorwürfe prüfen

Die Frist bei einer Abmahnung für die Nutzung fremder Bildrechte beträgt meist zwischen einer und zwei Wochen. Das ist nicht sonderlich viel Zeit um angemessen zu reagieren, aber mit der Rechtsprechung gedeckt. Bewahren Sie dennoch Ruhe und prüfen die erhobenen Vorwürfe sorgfältig. Womöglich lassen sich diese durch den Nachweis einer gültigen Lizenz ja entkräften.

Rechtsberatung einholen

In der Regel können Sie als Laie nur ein erstes Gefühl dafür bekommen, ob die erhaltene Abmahnung berechtigt ist. Deswegen macht es Sinn, sich umgehend eine Rechtsberatung durch einen Anwalt einzuholen. In den meisten Fällen ist diese auch über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Da es hin und wieder schwarze Schafe auf dem Markt gibt, hilft ein Rechtsanwalt dabei, dass die Schadensersatzansprüche nicht zu hoch angesetzt werden.

Auch die meistens in der Abmahnung enthaltene zukünftige Unterlassungserklärung sollte noch einmal von einem Experten geprüft werden. Denn mit dieser verpflichtet man sich, bei zukünftiger Nutzung der Bilder des Geschädigten eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Ggf. die Forderungen bezahlen

Wenn Sie tatsächlich Bilder ohne Erlaubnis im Internet verwendet haben, sollten Sie darüber nachdenken, die Forderung zu bezahlen. Das ist zwar sicherlich ein wenig unangenehm, dafür sparen Sie sich aber den Ärger, der mit einem möglichen Gerichtsverfahren einhergeht.

Denn die Gerichts- und Anwaltskosten übersteigen den Betrag, der bei einer Abmahnung anfällt um ein Vielfaches. Grundsätzlich bedeutet eine Abmahnung auch nicht immer, dass damit eine Schadensersatzforderung einhergeht. Manche Fotografen möchten auch nur, dass ihre Bilder gelöscht und auch in Zukunft nicht mehr verwendet werden.

Strafen und Kosten für unerlaubte Bildnutzung

Kosten & Strafen bei unerlaubter Bildnutzung

Die Kosten und Strafen für den Schädiger bei unerlaubter Bildnutzung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört u.a. ob es sich bei dem verwendeten Material um ein Lichtbild oder ein Lichtbildwerk handelt. Während ersteres im Prinzip jede Fotoaufnahme bezeichnet, hat ein Lichtbildwerk einen höheren künstlerisch und qualitativen Wert.

Angewandt wird dies bei professionellen Fotografen, wodurch die Abmahnungskosten deutlich höher angesetzt werden können. Darüber hinaus hängen die Kosten und Strafen davon ab, ob der Fall durch eine Abmahnung geklärt wird oder sich die beiden Streitparteien vor Gericht wiederfinden. Eine Abmahngebühr zu bezahlen, ist in der Regel günstiger.

Höhe des sinnvollen Schadensersatzes berechnen

Bei einer Abmahnung wegen unerlaubter Bildnutzung besitzt der Geschädigte ein Wahlrecht, um die Höhe eines sinnvollen Schadensersatzes zu berechnen. Dabei kann er wählen zwischen dem Ersatz des tatsächlich eingetretenen Schadens (einschließlich des entgangenen Gewinns) und der Herausgabe des Gewinns, den der Schädiger durch die Bildnutzung erzielt hat. Da in der Realität bei beiden Varianten große Schwierigkeiten bestehen, dies genau zu beziffern, wird oftmals auf eine dritte Möglichkeit zurückgegriffen: der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr.

Das bedeutet, dass der Schädiger so viel für das verwendete Bild zahlen muss, wie es bei einer regulären Vereinbarung der Fall gewesen wäre. Sofern der Fotograf keine Lizenzvereinbarung für die Verwendung des Bildes erstellt hat, kann auf die Honorar-Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zurückgegriffen werden. Diese orientiert sich an branchenüblichen Vergütungssätzen und Tarifen.

Berechnung von SchadensersatzErklärungIn der Realität praktikabel?
Ersatz des effektiv eingetretenen SchadensAngabe, welcher monetäre Schaden dem Fotografen durch die unerlaubte Bildnutzung entstanden istKaum praktikabel
Herausgabe des Gewinns des SchädigersGewinn, der durch die unberechtigte Nutzung des Bildes gemacht wurde, steht dem Fotografen zuKaum praktikabel
LizenzgebührZahlung der Gebühr, die der Nutzer regulär hätte aufwenden müssen, um das das Bild zu verwendenDurch festgelegte Lizenzen und MFM-Tabelle praktikabel

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Geklaute Bilder: Strafen vor Gericht

Grundsätzlich zählt Bilderklau zu den Urheberrechtsverletzungen, die im äußersten Fall mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren belegt werden können – bei gewerbsmäßiger Verwertung sogar bis zu fünf Jahren. Gebräuchlicher ist es allerdings, dass zusätzlich zum Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers Geldstrafen angewandt werden. Vor Gericht wird für jedes unerlaubt verwendete Bild ein Streitwert festgesetzt, der in der Regel bei professionellen Bildern zwischen 3.000 und 6.000 Euro liegt.

Dies ist zwar nicht der Betrag, den der Schädiger zu begleichen hat, aber daraus werden die sogenannten anwaltlichen Abmahnkosten, die in diesen Fällen bei etwa 500 bis 600 Euro liegen, berechnet. Hinzu kommt der Schadensersatzanspruch, den die Gerichte fast immer höher ansetzen. In einigen Fällen wird der angegebene Anspruch des Klägers auf Schadensersatz sogar verdoppelt. So erhöhte der BGH in einem Fall den Schadensersatz für die Nutzung eines Bildes von 100 auf 200 Euro.

Abmahnung für Bildnutzung mit Copytrack versenden

Eigene Abmahnung mit Muster versenden

Theoretisch kann jeder Rechteinhaber selbstständig eine Abmahnung wegen unberechtigter Bildnutzung versenden. Dabei findet man im Internet auch zahlreiche Muster, an denen man sich orientieren kann. Wir raten jedoch dazu, sich auf unbekanntem Terrain eher auf Experten zu verlassen. Copytrack besitzt große Erfahrung im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen und übernimmt die Kommunikation für Sie.

Zudem ist es möglich, dass weitaus mehr Bildern von Ihnen im Internet verwendet werden als Sie denken. Registrieren Sie sich in der Copytrack App und finden Sie es heraus. Außerdem setzt sich Copytrack mit seinen Partner-Anwälten für die Rechte von Urhebern ein, wenn nötig auch vor Gericht.