Nutzungsrechte von Fotos – so lizenzieren Sie Ihre Bilder richtig

In unserem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie, was Sie bei der Lizenzierung Ihrer Bilder beachten sollten.

Sie möchten als Fotografin oder Blogger Geld mit Ihren Bildern verdienen oder Ihre Werke für bestimmte Nutzungen freigeben? Dann brauchen Sie eine Lizenzvereinbarung. Das Spektrum an möglichen Vereinbarungen reicht dabei von der Einräumung nur sehr stark eingeschränkter Rechte bis zum exklusiven Nutzungsrecht. Erfahren Sie hier, was bei der Lizenzierung von Fotos zu beachten ist.

Welche Bildlizenzen gibt es?

Einräumung von Nutzungsrechten im Foto-Urheberrecht

Um Bilder zu lizenzieren und anderen Nutzungsrechte einzuräumen, muss man entweder selbst Urheber oder anderweitig zur Lizenzierung berechtigt sein. Zum Beispiel sind auch Agenturen zur Vergabe von Lizenzen berechtigt, wenn der Urheber die Einräumung vertraglich erlaubt hat.

Urheber ist, wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. Der Urheber hat das ausschließliche Recht zu bestimmen, wann und wie das Werk zu kommerziellen oder anderen Zwecken verwendet wird.

Fotos genießen in Deutschland grundsätzlich Urheberschutz, auch wenn es sich nicht um Kunstwerke handelt. Lediglich bei Werken der bildenden Kunst, etwa bei Grafiken, muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Die Anforderungen sind aber nicht sehr hoch.

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Was kann durch eine Bildlizenz geregelt werden?

Die häufigsten Nutzungsarten in der Fotografie

Eine Lizenz ist ein Vertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Lizenzen regeln wenigstens den Umfang der Nutzung sowie die Nutzungsarten und gegebenenfalls die Nutzungsbeschränkungen.

Durch den Lizenzvertrag verpflichtet sich der Lizenzgeber gegen Bezahlung eines Entgelts, der Lizenzgebühr, dem Lizenznehmer ein „Immaterialgut“ zu Gebrauch und Nutzung zu überlassen. Der Lizenzvertrag ermöglicht es dem Lizenzgeber, sein Werk oder seine Erfindung zu vermarkten, indem er es dem Lizenznehmer zur wirtschaftlichen Nutzung überlässt. Auch unentgeltliche Lizenzverträge sind möglich, zum Beispiel Creative-Commons-Lizenzen.

Nutzungsarten beschreiben die inhaltliche Ausgestaltung einer Nutzung. Die am häufigsten in Lizenzverträgen geregelten Nutzungsarten sind:

Frau schaut auf Glühbirne

Wie gestalten Fotografen ihre Lizenzvereinbarung richtig?

Das ist bei der Bestimmung von Vertragsinhalten wichtig

Grundsätzlich herrscht im deutschen Urheberrecht Vertragsfreiheit, es gibt also keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsparteien oder der Vertragsgegenstände.

Auch eine bestimmte Form ist zum Abschluss des Vertrags nicht erforderlich. Theoretisch ist also – abgesehen von Ausnahmefällen – auch eine mündliche Vereinbarung möglich.

Der Lizenzvertrag sollte dennoch unbedingt schriftlich geschlossen werden. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, kann sonst der Inhalt der Vereinbarung allenfalls mit (unzuverlässigen) Zeugenaussagen bewiesen werden, schlimmstenfalls steht Aussage gegen Aussage. Bei einem Streit über den Umfang der Lizenz verschafft ein schriftlicher Vertrag schnell Klarheit.

Fotografin schaut kritisch aus dem Fenster

Was sind typische Vertragsinhalte einer Bildlizenz?

Es gibt zwar aufgrund der Vertragsfreiheit keine zwingenden inhaltlichen Anforderungen, doch einige Punkte werden typischerweise in einem Lizenzvertrag geregelt:

► Arten des eingeräumten Nutzungsrechts

Zunächst kann man die Arten des Nutzungsrechts unterscheiden: Es gibt das einfache Nutzungsrecht und das ausschließliche Nutzungsrecht.

Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Nutzungsrechtsinhaber dazu, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen. Wichtig: Es wird nicht exklusiv vergeben. Das heißt, der Urheber kann dieses Recht mehreren Personen gleichzeitig einräumen.

Wird ein ausschließliches oder exklusives Nutzungsrecht vereinbart, hat der Lizenznehmer das alleinige Nutzungsrecht am Werk. Selbst der Urheber darf dann sein Werk nicht mehr nutzen, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Man kann zusätzlich vertraglich bestimmten, dass die Nutzung dem Urheber vorbehalten bleibt.

► Dauer, Inhalte und räumliche Modalitäten von Fotolizenzen

Alle Nutzungsrechte können zeitlich, inhaltlich oder räumlich begrenzt werden. Die Nutzungsdauer ist nicht automatisch unbegrenzt. Sie kann vom Lizenzgeber festgelegt werden.

Eine Lizenz kann beispielsweise nur für sechs Monate vergeben werden. Sie kann inhaltlich beschränkt werden auf gewerbliche oder rein private Verwendung. Die Nutzung des Bildes kann auch räumlich begrenzt werden, zum Beispiel auf ein Land oder einen Kontinent.

Aufgrund der weltweiten Abrufbarkeit der Inhalte ist die Vereinbarung einer geografischen Beschränkung aber zum Beispiel für die Onlinenutzung von Bildern wenig sinnvoll.

► Bildlizenzen: Die Nutzungsart

Nachdem festgelegt ist, ob ein ausschließliches oder einfaches Nutzungsrecht an dem Foto eingeräumt wird, sollte man auch die Arten bestimmen, auf die das Bild genutzt werden darf. Eine Nutzungsart ist eine hinreichend klar abgrenzbare, technisch (wie Scannen, Kopieren, Drucken, CD-Brennen) oder wirtschaftlich (wie die Verbreitung, Weiterverwertung) einheitliche Verwendungsform eines Werks.

Die Nutzungsart kann die Regelung der Online- oder Offline-Nutzung betreffen, die Nutzung in Printmedien, die redaktionelle oder gewerbliche Nutzung oder die Nutzung zu Werbezwecken. Der Urheber kann dem Lizenznehmer das Recht einräumen, das Werk für einzelne, mehrere oder sogar für alle Nutzungsarten zu verwenden.

► Bildlizenzen: Die Urhebernennung

Auch die Benennung des Urhebers sollte im Lizenzvertrag geregelt sein. Der Urheber darf über die Urhebernennung entscheiden und sie vertraglich festlegen.

Ist über die Namensnennung nichts vereinbart, gilt grundsätzlich, dass der Urheber unmittelbar am Werk zu benennen ist. Das ist vielen Lizenznehmern nicht bewusst, sodass sich eine ausdrückliche Regelung zur Namensnennung empfiehlt.

Man kann vereinbaren, an welcher Stelle der Urheber benannt werden soll. Soll der Lizenznehmer den vollständigen Namen, eine Abkürzung oder ein Pseudonym angeben? Oder darf er auf die Benennung des Urhebers ganz verzichten? All diese Optionen sind möglich.

► Bildlizenzen: Das Bearbeitungsrecht

Der Lizenzgeber kann ebenfalls entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Lizenznehmer ein Bearbeitungsrecht zusteht. Auch hier gibt es nichts, was nicht vereinbart werden kann. Man kann zum Beispiel Vereinbarungen darüber treffen, ob der Lizenznehmer das Foto komplett umgestalten oder ob er nur in Größe oder Farbe etwas verändern darf. Auch ein komplettes Bearbeitungsverbot ist möglich.

Fotostudio - zwei Personen treffen eine Bilderauswahl

Worauf müssen Fotografen bei der Lizenzierung noch achten?

Von Unterlizenzen bis zur Rechtegarantie

Im Vertrag sollte zusätzlich die Berechtigung zur Vergabe von Unterlizenzen und Übertragungsrechten geregelt werden. Damit wird festgelegt, ob der Lizenznehmer eigene Unterlizenzen erteilen oder die Nutzungsrechte an einem Bild vollständig oder teilweise an Dritte übertragen darf. Das können einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte sein.

Darüber hinaus kann eine Rechtegarantie im Lizenzvertrag sinnvoll sein: Sie bestätigt, dass der Lizenzgeber die Rechte wirklich besitzt und weitergeben darf. Damit der Lizenznehmer von Ansprüchen Dritter freigestellt ist, muss eine Haftungsfreistellung vereinbart werden.

Machen Dritte gegen den Lizenznehmer Ansprüche geltend, (zum Beispiel jemand, der mit der Weitergabe eines Fotos, auf dem er abgebildet ist, nicht einverstanden war) kann der Lizenznehmer seinerseits Ansprüche gegen den Lizenzgeber geltend machen, wenn dieser zur Einräumung der Rechte in dem garantierten Umfang nicht berechtigt war.

Handelt es sich bei dem Lizenzvertrag um eine Rechteeinräumung im Rahmen einer Auftragsarbeit, empfiehlt es sich, den Zweck des Auftrags festzuhalten, weil dieser später bei der Auslegung des Umfangs der Lizenz hilft, falls man doch nicht alles oder etwas zu ungenau vereinbart hat.

Sie möchten einen Lizenzvertrag beenden? Die Beendigung richtet sich nach den üblichen Regeln für Dauerverträge. Wurde der Vertrag für eine bestimmte Dauer geschlossen, endet er automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Falls der Lizenzvertrag für eine unbestimmte Dauer geschlossen wurde, benötigt man eine Willenserklärung einer Partei (einseitige Kündigung) oder beider Parteien (gemeinsame Auflösung), um das Vertragsverhältnis zu beenden.

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Wie bestimmt man die Lizenzgebühr eines Bildes?

Vergütungsmodelle in der Praxis

Die Vergütung kann frei bestimmt werden. So lässt sich etwa regeln, ob überhaupt eine Vergütung erfolgen soll, und wenn ja, wie und wann sie zu entrichten ist. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach verschiedenen Faktoren, im Wesentlichen aber nach dem Umfang der eingeräumten Lizenz.

Insbesondere spielt eine Rolle, welche Nutzungsarten erlaubt sind, wie lange und wo die Fotolizenz gilt, ob ein einfaches oder ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt wird und ob der Urheber zu benennen ist. Was für vergleichbare Bildlizenzen marktüblich ist, verrät ein Blick auf die Preislisten der Kollegen. Viele Stockagenturen verfügen über ein Berechnungstool, das schon mal einen groben Überblick gibt, welcher Betrag bei welchen Nutzungsarten üblich ist.

Es gibt verschiedene Vergütungsmodelle. Eine gängige Vergütungsart ist die prozentuale Vergütung. Sie orientiert sich an den Nettoverkaufserlösen des Lizenznehmers ab und liegt meistens zwischen 3,5 und 12 Prozent. Die Höhe hängt natürlich auch vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Üblich sind außerdem eine pauschale Lizenzgebühr, eine Stücklizenzgebühr und eine Mindestlizenzgebühr.

Man kann Vergütungsarten auch miteinander kombinieren und zum Beispiel eine prozentuale Vergütung vom Umsatz vereinbaren und eine Mindestlizenzgebühr festlegen, die in jedem Fall entrichtet werden muss, wenn keine Umsätze generiert wurden.

Eine gute Hilfe zur Berechnung der Lizenzgebühr ist das Nachschlagewerk für Fotografen BFF-Handbuch Verträge des Berufsverbands Freie Fotografen und Filmgestalter e. V. Die Berechnung erfolgt auf der Basis verschiedener Faktoren, deren Summe mit dem Honorar für das Shooting multipliziert wird. Dieses Verfahren ergibt jedoch meistens einen sehr hohen Preis, den kaum ein Lizenznehmer zahlen würde. Die Methode eignet sich aber als Grundlage für die Verhandlung mit einem Auftraggeber.

Eine detaillierte Beschreibung der Lizenzgebühren für verschiedene Nutzungsarten bietet auch die MFM-Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Sie bildet den aktuellen Standard für Bildhonorare von Profifotografen ab und erscheint einmal jährlich. Darin befindet sich eine Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte in allen möglichen Konstellationen.

Der Preis variiert je nach Nutzungsart. So ist zum Beispiel laut MFM-Tabelle 2018 die Lizenz für die Crossmedia-Nutzung eines Titelfotos ab 630 Euro zu haben. Für die Nutzung in einem Printmedium mit einer kleinen Auflage bis zu 2500 Exemplaren liegt der Preis bei 285 Euro.

Die Kalkulation der Nutzungsrechte wird in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine Befragung unter Berufsfotografen hat ergeben, dass sich 54 Prozent der Befragten bei der Berechnung der Nutzungsrechte für die Zweitverwertung an der MFM-Tabelle orientieren.

44 Prozent verlassen sich lieber auf ihr Bauchgefühl und 29 Prozent nannten „andere Optionen“. Einige Fotografen versuchen Neukunden zu ködern, indem sie für die Nutzungsrechte gar nichts berechnen, andere verzichten gerade bei ihren Bestandskunden darauf.

Quelle: berufsfotografen.com

Viele Fotografen sind jedenfalls mit der Kalkulation überfordert und neigen zu Pauschalpreisen. Das ist zwar die einfachste Lösung, aber langfristig wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll.

Creative Commons Logo lila Hintergrund

Vorformulierte Lizenzbestimmungen: CC-Lizenzen

Generator für kostenfreie Lizenzverträge

Wem es in erster Linie um die Verbreitung seiner Bilder geht, der hat noch andere Optionen als komplexe und aufwendige Lizenzverträge: die kostenlose Lizenzierung mit dem Generator von Creative Commons, einer gemeinnützigen Organisation.

Mit Hilfe dieses praktischen Tools lassen sich schnell und unkompliziert Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) erstellen. Dabei handelt es sich um vereinfachte Lizenzregelungen, die standardisiert sind und auf der ganzen Welt gelten.

Diese vorformulierten Lizenzbestimmungen machen aufwendige Verträge überflüssig und Bildnutzer können auf den ersten Blick erkennen, ob die Lizenz für ihre Verwendung geeignet ist.

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Lizenzen von Bildagenturen und die Nutzung von Stockfotos

Vordefinierte Lizenzbestimmungen

Verwendet man nicht die vorformulierten Creative-Commons-Lizenzen, kann man als Lizenzgeber selbst den Umfang seiner Lizenzen bestimmen und die Inhalte des Vertrags frei ausgestalten. Viele Agenturen oder Stockfoto-Seiten haben hierfür ihre eigens definierten Lizenzbestimmungen und man stößt dabei oft auf folgende Begriffe:

► Stockfotos

Stockfotos sind Bilder, die über Stockfotografie-Seiten wie Fotolia, Shutterstock oder Getty Images angeboten werden. Sie zielen auf die massenhafte Verwendung ab und sind nur für ausgewählte Nutzungen ausgelegt – zum Beispiel für eine rein redaktionelle Verwendung.  Je nach Anbieter dürfen Stockfotos nur für bestimmte Auflagen oder Medien genutzt werden.

► Royalty-Free-Lizenz/RF/Lizenzfreie Bilder

Die deutsche Übersetzung „lizenzfreie Bilder“ ist irreführend, da „Royalty-Free“-Bilder durchaus einer Lizenzpflicht unterliegen. Die in den 90er Jahren aufkommende „Royalty-Free“-Lizenz (abgekürzt RF-Lizenz) ist eine Bezeichnung für ein Lizenzmodell, unter dem Bilder entsprechend der Nutzungs­rechte zu Pauschal­hono­raren zeitlich, medial und auf­lagen­unabhängig erworben werden können. Alle RF-Bilder unterliegen dem nicht-exklusiven Nutzungsrecht.  

► Rights-Managed-Lizenz/RM/Lizenzpflichtige Bilder

„Rights-Managed“ – abgekürzt: RM – ist eine traditionelle Beschreibung von Lizenzen, die beispielsweise über Bildagenturen für historisches Material oder besonders bekannte, ikonische Fotos vergeben werden und deren Nutzung streng geregelt ist. Die Rechte für besonders hochwertige Bilder werden oft exklusiv vergeben und in vielen Fällen tritt der Fotograf dem Lizenznehmer sämtliche Nutzungsrechte an seinem Bild ab. Das Honorar wird hier nach Medium, Größe, Auflage und Verbreitungsgebiet definiert.

Welche Foto-Lizenzvereinbarung ist die richtige?

Unsere Übersicht schafft Klarheit

Prinzipiell gibt es keine richtigen oder falschen Lizenzbestimmungen. Die Bedingungen, die Sie für Ihre Lizenzen festlegen, hängen von den Bildern selbst und vom Verwendungszweck ab.

CC-Lizenzen und Stocklizenzen sind eher für Laien und Hobbyfotografen geeignet. Sie bringen wenig bis keine Vergütung. Berufsfotografen sollten darauf besser verzichten und Verträge mit klar geregelten Nutzungsbedingungen vereinbaren.

Royalty-Free-Lizenzen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bilder relativ einfach zu Geld zu machen, aber der Ertrag kann auch hier sehr niedrig ausfallen. Durch die Weitergabe an Bildagenturen über Rights-Managed-Lizenzen erreichen Sie sehr viel gezielter Interessenten für Ihre Bilder, doch auch bei solchen Agenturen gilt: nicht jedes Bild verkauft sich gleich gut. Die Honorare können je nach Agentur und Bildmaterial variieren.

Lizenzverträge haben relativ breite und heterogene Anwendungsbereiche und lassen sich inhaltlich nur schwer standardisieren. Genau genommen gibt es nicht den einen, sondern sehr individuelle Lizenzverträgen, je nachdem, was zur Nutzung überlassen werden soll.

Für die Praxis stellt das eine Herausforderung dar: Man muss darauf achten, dass die Vereinbarung beiden Parteien einen klaren rechtlichen Rahmen verschafft, der möglichst konkret auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ist. Der Gesetzgeber lässt den Parteien zwar sehr viel Freiraum, dennoch sollte man möglichst alle Eckpunkte der Zusammenarbeit vertraglich klären und festhalten.

Wir empfehlen:

Für eine erfolgreiche Lizenzierung sollten Sie einen Lizenzvertrag aufsetzen, der am besten von einem Anwalt mit Kenntnissen im Urheber- und Vertragsrecht geprüft ist. Da es unter Umständen um sehr viel Geld geht, ist es wichtig, dass der Vertrag rechtlich wasserdicht ist. Sollten Sie nicht mit einem Anwalt zusammen arbeiten, empfehlen wir Ihnen als Urheber, sich mit den wichtigsten Fragen zu Lizenzverträgen zu beschäftigen:

  • Welches Lizenzmodell ist für mich das Richtige?
  • Für welchen Zweck sollen meine Bilder lizenziert werden?
  • In welchem Umfang möchte ich Nutzungsrechte einräumen?
  • Möchte ich die Nutzungsrechte zeitlich, inhaltlich oder räumlich begrenzen?
  • Und: Wie kann ich meine Bildlizenz richtig kalkulieren?

Für Fotografen und Kreative ist es essentiell, die Lizenzbedingungen vertraglich zu regeln, um sich gegenüber den Lizenznehmern abzusichern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Lizenzvereinbarung dokumentiert den Umfang der Nutzung, sodass Klarheit herrscht, was rechtmäßig und was unrechtmäßig ist, und sie hilft bei der Bezifferung des Schadensersatzes.

Sie sind sich nicht sicher, ob alle Ihre Bilder im Internet mi teiner gültigen Lizenz verwendet werden?

Wir helfen Ihnen gern dabei, das herauszufinden. Auf Wunsch sucht Copytrack das Internet nach Kopien Ihrer Bilder ab und zeigt Ihnen alle Webseiten an, auf denen Ihre Werke zu sehen sind.

Falls Bilder darunter sind, die ohne gültige Lizenz genutzt werden, gibt es die Möglichkeit, diese nachträglich lizenzieren zu lassen – ganz ohne Aufwand für Sie.

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