Sie haben Fragen zu Ihrem Brief?                 ☎  +49 (0) 30 809 33 29 10        ✉ ​de.debitor@copytrack.com

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Haben Sie Abmahnung von Copytrack erhalten?

Wenn Sie von Copytrack eine Rechnung über eine Schadensersatzforderung erhalten haben, dann sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wer Copytrack ist und warum Sie angeschrieben wurden.


Letter Enforcement De

Sollten Sie ein Angebot zum nachträglichen Erwerb einer Lizenz von Copytrack erhalten haben, lesen Sie bitte hier weiter:

Wer ist COPYTRACK?​

Die Copytrack GmbH wurde 2015 von Marcus Schmitt gegründet und beschäftigt heute international mehr als 35 Mitarbeiter. Das Legaltech-Unternehmen überwacht online genutzte Fotos und Illustrationen im Auftrag von Fotografen, Bild- und Nachrichtenagenturen sowie E-Commerce-Anbietern und übernimmt im Interesse des Rechteinhabers die weltweite nachträgliche Lizenzierung und rechtliche Durchsetzung von Urheberrechtsverletzungen. Zudem ist die Copytrack GmbH ein registrierter Inkassodienstleister gemäß §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Aktenzeichen 7525 G 1 KG 02/16, Registrierungsbehörde Kammergericht Berlin).

 

Für mehr Informationen besuchen Sie auch:

Webseite:    www.Copytrack.com/de
Facebook:    facebook.com/COPYTRACK
Twitter:        twitter.com/Copytrack
LinkedIn:      linkedin.com/company/Copytrack-gmbh/

Warum erhalte ich eine Abmahnung von Copytrack?

Sie haben eine Abmahnung von Copytrack erhalten und fragen sich nun, ob Sie darauf reagieren müssen – hier erklären wir Ihnen kurz die Hintergründe des Schreibens:

Zunächst können wir Sie beruhigen: Das Schreiben, dass Sie von Copytrack erhalten haben, ist keine Abmahnung. Copytrack verlangt weder eine Unterlassungserklärung noch den Ersatz teurer Rechtsanwaltsgebühren. Sie haben Post von Copytrack erhalten, weil Sie auf einer von Ihnen betriebenen Webseite ein oder mehrere Bilder nutzen, die möglicherweise ohne eine dafür erforderliche Lizenz verwendet werden. Um welche Bilder es sich im Einzelnen handelt, können Sie in unserem Einigungsportal unter portal.copytrack.com einsehen.

Sie wurden bereits per Post und E-Mail kontaktiert und haben die Möglichkeit, nachträglich eine Lizenz zu erwerben, verstreichen lassen. Nachdem Sie hierauf nicht reagiert haben, macht Copytrack in dem Ihnen vorliegenden Schreiben nunmehr Schadensersatz für die unrechtmäßige Bildnutzung geltend. Im Einigungsportal können Sie weiter eine gültige Lizenz nachweisen oder die Schadensersatzforderung annehmen und begleichen.

Im Folgenden finden Sie weitere Antworten zu wichtigen Fragen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, zögern Sie nicht Copytrack per Mail, Telefon oder Chat zu kontaktieren – das freundliche Support Team beantwortet gerne all Ihre Fragen. 

Fotografien und aufwendige Grafiken genießen Urheberrechtsschutz. Es ist auch nicht notwendig, dass sie registriert werden oder an ihnen ein Copyright-Hinweis angebracht ist. Der Urheberschutz entsteht automatisch mit der Fertigstellung des Bildes. Nur der Urheber ist berechtigt, die geschützten Bilder zu verwenden. Er kann aber andere durch eine Lizenz dazu berechtigen, die Bilder zu nutzen. Nutzt ein Dritter die Bilder ohne Lizenz, verletzt er damit die Rechte des Urhebers. Diese Grundsätze gelten aufgrund internationaler Abkommen in beinahe allen Ländern der Welt, online und offline.

Nein. Durch das Löschen des Bildes wird lediglich die weitere Nutzung beendet. Das ändert nichts an der Tatsache, dass Sie das Bild in der Vergangenheit genutzt haben und den Rechteinhaber hierfür entschädigen müssen. Diesen Anspruch werden wir auch dann für den Rechteinhaber geltend machen, wenn Sie das Bild gelöscht haben. Das Löschen der Bilder reicht somit nicht aus und ändert nichts an unserer Forderung.

Der Rechteinhaber der Bilder ist Kunde bei COPYTRACK und hat COPYTRACK mit der Geltendmachung seiner Rechte beauftragt. Hierfür überträgt er COPYTRACK sowohl die aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadensersatzansprüche als auch die Berechtigung, nachträgliche Lizenzen zu erteilen.

Viele unserer Kunden vertreiben Ihre Bilder über Agenturen. Die wenigsten Agenturen teilen dem Fotografen aber mit, an wen das Bild konkret verkauft wurde. Deshalb ist es für den Fotografen nicht ersichtlich, ob Sie das Bild ordnungsgemäß erworben haben oder unrechtmäßig nutzen. Sofern Sie über eine Lizenz verfügen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und uns einen Nachweis der Lizenz zukommen zu lassen.

Nein. Zwar steht dem Rechteinhaber gegen den Bildverwender auch ein Anspruch auf Unterlassen zu, der nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Diesen Anspruch macht Copytrack zunächst aber nicht geltend.

Die geforderte Lizenzgebühr wird meist nach den Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Liste) bemessen. Dabei handelt es sich um Honorarempfehlungen, die auch von deutschen Gerichten als Leitfaden für die Bemessung von Bildlizenzen herangezogen werden. Die Höhe der Lizenzgebühren orientiert sich an verschiedenen Faktoren, z.B. die Dauer und der Ort des Einsatzes, ob der Urheber angegeben ist oder ob Ihre Webseite ein Onlineshop ist (weitere Informationen zu MFM finden Sie hier http://bvpa.org/mfm/). In manchen Fällen fordern wir jedoch auch Lizenzgebühren, die über oder unter den Empfehlungen der MFM-Liste liegen. Dies richtet sich nach der üblichen Lizenzpraxis unserer Kunden.

Weitere Information finden Sie im Einigungsportal